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Presse

Die geplanten Änderungen der Landesregierung wurden von der Presse bisher weitgehend in Übereinstimmung mit dem Landesjugendring sehr negativ bewertet.

Die Pressemitteilungen des LJR zum Thema Sonderurlaub finden sich hier.

Pressemitteilung der JUSOS-Baden-Württemberg vom 6.11.2007.

Das haben die Zeitungen in Ausschnitten bisher zum Thema geschrieben:


1) Stuttgarter Zeitung vom 04. Oktober 2007: „Streit um Sonderurlaub fürs Ehrenamt“ – Regierung will Engagement fördern – Verbände und Opposition rügen Verschlechterung
  • ... Ihr Fazit (von Monika Stolz – d.Red.): man habe ein ausgewogenes Paket geschnürt, das die Interessen der Jugendhilfeträger, der ehrenamtlich Engagierten und der Arbeitgeber berücksichtige. Das sehen die Jugendverbände und die Opposition ganz anders. Kurz vor der Beratung im Landtag laufen sie Sturm gegen die Gesetzesnovelle. Der Protest richtet sich zum einen gegen die Beschränkung auf fünf Tage Sonderurlaub für Auszubildende. Diese sei „vollkommen unverhältnismäßig“ und erschwere das ehrenamtliche Engagement, kritisiert Berthold Frieß vom Landesjugendring.
  • Auch in einem zweiten Punkt wird nach Ansicht der Kritiker zu viel Rücksicht auf die Unternehmen genommen. Das neue Gesetz fordert die Freistellung nur für den Fall, dass „nicht dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen“. Damit würden die Belange der Arbeitgeber vor die Interessen der Jugendorganisationen gesetzt, kritisiert der Verbandschef Frieß – genau umgekehrt wie bisher.
  • Bayer nannte es „sehr traurig“, dass Verbesserungen auf Drängen der FDP wieder gestrichen worden seien. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft hänge nicht von den Regeln zum Sonderurlaub ab.
    Im Gegenteil, findet Berthold Frieß: Die Unternehmen könnten sogar von dem ehrenamtlichen Engagement profitieren, wie man aus Gesprächen mit Personalleitern wisse. Eine großzügige Freistellung zahle sich in mehrfacher Weise aus – durch Motivation, Teamfähigkeit und viele andere Schlüsselqualifikationen für das heutige Arbeitsleben.
  2) Badische Zeitung vom 9. Oktober 2007: „Weniger Sonderurlaub für Jugendarbeit“ – Neues Ehrenamtsgesetz stößt bei Jugendverbänden auf Widerspruch / Lehrlinge benachteiligt
 
  • Keine Verbesserungen, sondern herbe Verschlechterungen sind nach Auffassung des Landesjugendrings mit dem neuen Gesetz verbunden. Selbst in der CDU gibt es heftigen Widerspruch – der aber um des Koalitionsfriedens folgenlos bleiben dürfte.
  • Auszubildende können nur mehr fünf Tage im Jahr frei bekommen. Der Offenburger CDU-Abgeordnete Volker Schebesta: „Mir wäre lieber, wir würden zehn Tage für alle vorsehen.“. „Das meint auch sein SPD-Kollege Christoph Bayer (Breisgau), der unter anderem deshalb das Gesetz für einen „kläglichen Rückschritt in der Ehrenamtspolitik“ hält.
  • Die Landesregierung sei eingeknickt vor der FDP, so der Landesjugendring. Den Liberalen seien Wirtschaftsinteressen wichtiger als das Ehrenamt. Auch Schebesta gib zu, dass sich die FDP durchgesetzt habe. Deren jugendpolitische Sprecherin Monika Chef mag sich nicht äußern, verweist auf ihre Rede im Landtag.
  3) Badische Zeitung vom 12. Oktober 2007: „Wenig Zeit fürs Ehrenamt – Freistellung soll verkürzt werden / „Kniefall vor der Wirtschaft“
 
  • Opposition und Landesjugendring haben die von der Landesregierung geplanten gesetzlichen Änderung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit gerügt.
  • Der Gesetzentwurf bringe „unter dem Strich eine Verschlechterung“, sagte der SPD-Abgeordnete Christoph Bayer (Breisgau) in der ersten Beratung im Landtag. Vor allem die Kürzung der Tage, sei inakzeptabel.
  • Sozialministerin Monika Stolz (CDU) verteidigte die Novelle. „Es geht auch um die berechtigten Interessen der Arbeitgeber.“
  • Bayer verlangte eine „deutliche Nachbesserung“.
  • Der Grüne Siegfried Lehmann nannte es erschütternd, dass die Regierung bei der Reform des Gesetzes von 1953 Standards abbaue.
  • Die starke Verkürzung des Sonderurlaubs für alle Auszubildenden begründete Stolz mit dem Satz: „Wir können die Butter nicht auch noch mit Sahne bestreichen.“
  4) LKZ, im Oktober 2007: „SPD lässt kein gutes Haar am Ehrenamtsgesetz – Kritik vor allen an verkürzten Freistellungen“
 
  • Die geplanten gesetzlichen Änderungen der Landesregierung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit sind nach Ansicht der SPD-Fraktion eine „große Schaumschlägerei“
  • „Es ist eher ein Gesetz zur Verhinderung des Ehrenamtes als zu dessen Förderung“, sagte der jugendpolitische Sprecher der SPD, Christoph Bayer. Insbesondere die Verkürzung der Zahl der Tage, an denen Firmen ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte freistellen müssten, sei ein Rückschritt.
  • Bayer macht die Liberalen für die Verkürzung verantwortlich: „Ganz eindeutig blockiert hier die FDP, die glaubt, die baden-württembergische Wirtschaftskraft hänge an den paar Freistellungen.“
  • Auch die vom Kabinett beabsichtigte Herabsetzung des Freistellungsalters von 18 auf 16 Jahre ist nach Bayers Worten schon seit Jahren in der Diskussion. „Da hat sich die CDU überfällige Schritte teuer abkaufen lassen.“
  5) Esslinger Zeitung, im Oktober 2007: „SPD zerpflückt neues Gesetz zum Ehrenamt – Jugendpolitischer Sprecher: Große Schaumschlägerei der Regierung“
 
  • „Es ist eher ein Gesetz zur Verhinderung des Ehrenamtes als zu dessen Förderung“, sagt der jugendpolitische Sprecher der SPD, Christoph Bayer, in einem Gespräch.
  6) SWR 2; Wort zum Tag am 11. Oktober von Dr. Peter Haigis, Kernen im Remstal, Evangelische Kirche
  Der baden-württembergische Landtag will heute über das neue „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit“ beraten. Eine Novellierung ist längst überfällig. Die Vorgängerregelung stammt aus dem Jahr 1953. Sie sieht vor, dass Jugendliche ab 18 Jahren für ehrenamtliches Engagement zwölf Tage im Jahr freigestellt werden können. Nun soll das Mindestalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Höchstdauer von zwölf auf zehn Tage verkürzt werden, da dies den heutigen Arbeitsbedingungen mehr entspreche.
Doch nicht immer ist der Name Programm und das geplante Gesetz zur „Stärkung des Ehrenamts“ offenbart auch Schwachstellen. Genau genommen stelle es sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regeung dar, monieren die Jugendverbände. Vor allem zwei Punkte liegen in der Schusslinie der Kritiker: Lehrlinge sollen nur maximal fünf Tage freigestellt werden dürfen, da die Ausbildung selbst Priorität haben müsse. Außerdem könne die Freistellung unbegründet verweigert werden, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche Belange entgegenstehen“. Faktisch stelle dies die Interessen des Arbeitgebers über diejenigen der Jugendorganisationen.

Kein Streit um reine Formalitäten! Natürlich spielen Zahlen und Gewichtungen in solchen Regelungen immer eine große Rolle. An ihnen werden Eckdaten und Handlungsspielräume definiert. Doch hinter derlei Abmessungen steht ja weitaus mehr. Im Grunde geht es um die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements Jugendlicher.
Dass ehrenamtliche Arbeit eine pädagogisch wertvolle Komponente in der Persönlichkeitsbildung Jugendlicher ist, dürfte außer Frage stehen. Jugendliche lernen in diesen frei gewählten und von äußerlicher Leistungsbemessung freien Arbeitsfeldern weitaus schneller und nachhaltiger.
Ich finde es aber auch wertvoll, wenn Tätigkeiten nicht gegen bare Münze ausgeübt werden, sondern aus einer inneren Motivation heraus, aus Überzeugung oder einfach nur, weil es Spaß macht. Es ist beachtlich, was Jugendliche auf Freizeiten, Jungscharlagern oder in Kinderwaldheimen bereit sind zu leisten, ohne nach irgendeiner Vergütung zu fragen.
Entscheidend ist für mich aber die Einsicht, dass viele Dienste ohne ehrenamtliches Engagement nicht zu leisten wären. Menschliches Miteinander ist auf ein freies Geben und Nehmen angewiesen; auf Dienste, die wir füreinander erbringen; auf Zeit, die wir füreinander haben und einsetzen – das ist ein Grundprinzip christlich orientierten Zusammenlebens. Und davon lebt nicht nur die kirchliche Arbeit.

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