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Presse |
| Die
geplanten Änderungen der Landesregierung wurden von der Presse
bisher weitgehend in Übereinstimmung mit dem Landesjugendring sehr
negativ bewertet.
Die Pressemitteilungen
des LJR zum Thema Sonderurlaub finden sich hier.
Pressemitteilung
der JUSOS-Baden-Württemberg vom 6.11.2007.
Das haben
die Zeitungen in Ausschnitten bisher zum Thema geschrieben:
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1) Stuttgarter Zeitung vom 04. Oktober 2007: „Streit um
Sonderurlaub fürs Ehrenamt“ – Regierung will Engagement
fördern – Verbände und Opposition rügen Verschlechterung |
- ...
Ihr Fazit (von Monika Stolz – d.Red.): man habe ein ausgewogenes
Paket geschnürt, das die Interessen der Jugendhilfeträger,
der ehrenamtlich Engagierten und der Arbeitgeber berücksichtige.
Das sehen die Jugendverbände und die Opposition ganz anders.
Kurz vor der Beratung im Landtag laufen sie Sturm gegen die Gesetzesnovelle.
Der Protest richtet sich zum einen gegen die Beschränkung auf
fünf Tage Sonderurlaub für Auszubildende. Diese sei „vollkommen
unverhältnismäßig“ und erschwere das ehrenamtliche
Engagement, kritisiert Berthold Frieß vom Landesjugendring.
- Auch
in einem zweiten Punkt wird nach Ansicht der Kritiker zu viel Rücksicht
auf die Unternehmen genommen. Das neue Gesetz fordert die Freistellung
nur für den Fall, dass „nicht dringende betriebliche oder
dienstliche Belange entgegenstehen“. Damit würden die Belange
der Arbeitgeber vor die Interessen der Jugendorganisationen gesetzt,
kritisiert der Verbandschef Frieß – genau umgekehrt wie
bisher.
- Bayer
nannte es „sehr traurig“, dass Verbesserungen auf Drängen
der FDP wieder gestrichen worden seien. Das Wohl der baden-württembergischen
Wirtschaft hänge nicht von den Regeln zum Sonderurlaub ab.
Im Gegenteil, findet Berthold Frieß: Die Unternehmen könnten
sogar von dem ehrenamtlichen Engagement profitieren, wie man aus Gesprächen
mit Personalleitern wisse. Eine großzügige Freistellung
zahle sich in mehrfacher Weise aus – durch Motivation, Teamfähigkeit
und viele andere Schlüsselqualifikationen für das heutige
Arbeitsleben.
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2)
Badische Zeitung vom 9. Oktober 2007: „Weniger Sonderurlaub für
Jugendarbeit“ – Neues Ehrenamtsgesetz stößt bei
Jugendverbänden auf Widerspruch / Lehrlinge benachteiligt |
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- Keine
Verbesserungen, sondern herbe Verschlechterungen sind nach Auffassung
des Landesjugendrings mit dem neuen Gesetz verbunden. Selbst in der
CDU gibt es heftigen Widerspruch – der aber um des Koalitionsfriedens
folgenlos bleiben dürfte.
- Auszubildende
können nur mehr fünf Tage im Jahr frei bekommen. Der Offenburger
CDU-Abgeordnete Volker Schebesta: „Mir wäre lieber, wir
würden zehn Tage für alle vorsehen.“. „Das meint
auch sein SPD-Kollege Christoph Bayer (Breisgau), der unter anderem
deshalb das Gesetz für einen „kläglichen Rückschritt
in der Ehrenamtspolitik“ hält.
- Die
Landesregierung sei eingeknickt vor der FDP, so der Landesjugendring.
Den Liberalen seien Wirtschaftsinteressen wichtiger als das Ehrenamt.
Auch Schebesta gib zu, dass sich die FDP durchgesetzt habe. Deren
jugendpolitische Sprecherin Monika Chef mag sich nicht äußern,
verweist auf ihre Rede im Landtag.
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3)
Badische Zeitung vom 12. Oktober 2007: „Wenig Zeit fürs Ehrenamt
– Freistellung soll verkürzt werden / „Kniefall vor der
Wirtschaft“ |
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- Opposition
und Landesjugendring haben die von der Landesregierung geplanten gesetzlichen
Änderung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit gerügt.
- Der
Gesetzentwurf bringe „unter dem Strich eine Verschlechterung“,
sagte der SPD-Abgeordnete Christoph Bayer (Breisgau) in der ersten
Beratung im Landtag. Vor allem die Kürzung der Tage, sei inakzeptabel.
- Sozialministerin
Monika Stolz (CDU) verteidigte die Novelle. „Es geht auch um
die berechtigten Interessen der Arbeitgeber.“
- Bayer
verlangte eine „deutliche Nachbesserung“.
- Der
Grüne Siegfried Lehmann nannte es erschütternd, dass die
Regierung bei der Reform des Gesetzes von 1953 Standards abbaue.
- Die
starke Verkürzung des Sonderurlaubs für alle Auszubildenden
begründete Stolz mit dem Satz: „Wir können die Butter
nicht auch noch mit Sahne bestreichen.“
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4)
LKZ, im Oktober 2007: „SPD lässt kein gutes Haar am Ehrenamtsgesetz
– Kritik vor allen an verkürzten Freistellungen“ |
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- Die
geplanten gesetzlichen Änderungen der Landesregierung beim Ehrenamt
in der Jugendarbeit sind nach Ansicht der SPD-Fraktion eine „große
Schaumschlägerei“
- „Es
ist eher ein Gesetz zur Verhinderung des Ehrenamtes als zu dessen
Förderung“, sagte der jugendpolitische Sprecher der SPD,
Christoph Bayer. Insbesondere die Verkürzung der Zahl der Tage,
an denen Firmen ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte freistellen
müssten, sei ein Rückschritt.
- Bayer
macht die Liberalen für die Verkürzung verantwortlich: „Ganz
eindeutig blockiert hier die FDP, die glaubt, die baden-württembergische
Wirtschaftskraft hänge an den paar Freistellungen.“
- Auch
die vom Kabinett beabsichtigte Herabsetzung des Freistellungsalters
von 18 auf 16 Jahre ist nach Bayers Worten schon seit Jahren in der
Diskussion. „Da hat sich die CDU überfällige Schritte
teuer abkaufen lassen.“
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5)
Esslinger Zeitung, im Oktober 2007: „SPD zerpflückt neues Gesetz
zum Ehrenamt – Jugendpolitischer Sprecher: Große Schaumschlägerei
der Regierung“ |
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- „Es
ist eher ein Gesetz zur Verhinderung des Ehrenamtes als zu dessen
Förderung“, sagt der jugendpolitische Sprecher der SPD,
Christoph Bayer, in einem Gespräch.
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6)
SWR 2; Wort zum Tag am 11. Oktober von Dr. Peter Haigis, Kernen im Remstal,
Evangelische Kirche |
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Der
baden-württembergische Landtag will heute über das neue „Gesetz
zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit“ beraten. Eine
Novellierung ist längst überfällig. Die Vorgängerregelung
stammt aus dem Jahr 1953. Sie sieht vor, dass Jugendliche ab 18 Jahren
für ehrenamtliches Engagement zwölf Tage im Jahr freigestellt
werden können. Nun soll das Mindestalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt
und die Höchstdauer von zwölf auf zehn Tage verkürzt werden,
da dies den heutigen Arbeitsbedingungen mehr entspreche.
Doch nicht immer ist der Name Programm und das geplante Gesetz zur „Stärkung
des Ehrenamts“ offenbart auch Schwachstellen. Genau genommen stelle
es sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regeung dar,
monieren die Jugendverbände. Vor allem zwei Punkte liegen in der
Schusslinie der Kritiker: Lehrlinge sollen nur maximal fünf Tage
freigestellt werden dürfen, da die Ausbildung selbst Priorität
haben müsse. Außerdem könne die Freistellung unbegründet
verweigert werden, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche
Belange entgegenstehen“. Faktisch stelle dies die Interessen des
Arbeitgebers über diejenigen der Jugendorganisationen.
Kein Streit um reine Formalitäten! Natürlich
spielen Zahlen und Gewichtungen in solchen Regelungen immer eine große
Rolle. An ihnen werden Eckdaten und Handlungsspielräume definiert.
Doch hinter derlei Abmessungen steht ja weitaus mehr. Im Grunde geht
es um die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements Jugendlicher.
Dass ehrenamtliche Arbeit eine pädagogisch wertvolle Komponente
in der Persönlichkeitsbildung Jugendlicher ist, dürfte außer
Frage stehen. Jugendliche lernen in diesen frei gewählten und von
äußerlicher Leistungsbemessung freien Arbeitsfeldern weitaus
schneller und nachhaltiger.
Ich finde es aber auch wertvoll, wenn Tätigkeiten nicht gegen bare
Münze ausgeübt werden, sondern aus einer inneren Motivation
heraus, aus Überzeugung oder einfach nur, weil es Spaß macht.
Es ist beachtlich, was Jugendliche auf Freizeiten, Jungscharlagern oder
in Kinderwaldheimen bereit sind zu leisten, ohne nach irgendeiner Vergütung
zu fragen.
Entscheidend ist für mich aber die Einsicht, dass viele Dienste
ohne ehrenamtliches Engagement nicht zu leisten wären. Menschliches
Miteinander ist auf ein freies Geben und Nehmen angewiesen; auf Dienste,
die wir füreinander erbringen; auf Zeit, die wir füreinander
haben und einsetzen – das ist ein Grundprinzip christlich orientierten
Zusammenlebens. Und davon lebt nicht nur die kirchliche Arbeit.
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