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Hintergründe | ||||
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jetzt noch gültige Gesetz zum Sonderurlaub in Baden-Württemberg
stammt aus dem Jahre 1953. Seither gab es viele vergebliche Reformversuche.
Vor kurzem legte die jetzige Landesregierung einen Gesetzesentwurf vor.
Auffällig ist die Namensänderung, das Gesetz heißt jetzt:
„Gesetz
zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“. Die wichtigsten der geplanten Änderungen und eine Position des LJR dazu findet sich in einer Übersicht hier. Die ausführliche Stellungnahme des LJR gibt es ebenfalls als Download. Der Protest richtet sich gegen die Landesregierung, aber vor allem gegen die mitregierende FDP, die sich offensichtlich massiv für die Berücksichtigung der (scheinbaren) Interessen der Wirtschaft eingesetzt hat. Deshalb bekommt die FDP in diesem Jahr die „Saure Zitrone“ für die Behinderung des Ehrenamts von uns überreicht. Der Landesjugendring
und seine Verbände haben in den vergangenen Tagen und Wochen Gespräche
mit den politisch Verantwortlichen geführt um noch wichtige Verbesserungen
für die Jugendarbeit zu erreichen. Dies ist uns leider nicht geglückt. |