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Das jetzt noch gültige Gesetz zum Sonderurlaub in Baden-Württemberg stammt aus dem Jahre 1953. Seither gab es viele vergebliche Reformversuche. Vor kurzem legte die jetzige Landesregierung einen Gesetzesentwurf vor. Auffällig ist die Namensänderung, das Gesetz heißt jetzt: „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“.

Der Landesjugendring begrüßt an dem neuen Gesetzesentwurf den Titel – denn durch das Wort Sonderurlaub wurden viele falsche Vorstellungen erzeugt. Um „Urlaub“ geht es da nämlich zuletzt. Außerdem begrüßt der Landesjugendring die Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre, ab der eine Freistellung beantragt werden kann.

Hauptkritikpunkt des Landesjugendrings ist, dass die ArbeitgeberInnen eine Freistellung verweigern können, wenn „dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.“ (ohne dass konkretisiert wird, was darunter zu verstehen ist). Außerdem ist geplant, dass der Anspruch insgesamt von zwölf auf zehn Tage abgesenkt wird, für Auszubildende gar auf fünf Tage. Das ist weder inhaltlich nachvollziehbar noch im Sinne der engagierten jungen Menschen.

Die wichtigsten der geplanten Änderungen und eine Position des LJR dazu findet sich in einer Übersicht hier. Die ausführliche Stellungnahme des LJR gibt es ebenfalls als Download.

Der Protest richtet sich gegen die Landesregierung, aber vor allem gegen die mitregierende FDP, die sich offensichtlich massiv für die Berücksichtigung der (scheinbaren) Interessen der Wirtschaft eingesetzt hat. Deshalb bekommt die FDP in diesem Jahr die „Saure Zitrone“ für die Behinderung des Ehrenamts von uns überreicht.

Der Landesjugendring und seine Verbände haben in den vergangenen Tagen und Wochen Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt um noch wichtige Verbesserungen für die Jugendarbeit zu erreichen. Dies ist uns leider nicht geglückt.